AG Schöneberg, Urteil vom 30.07.2014, 103 C 160/14
Das Amtsgericht Schöneberg hat am 30. Juli 2014 in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Kamera-Attrappen im Hauseingangsbereich entschieden (Az.: 103 C 160/14). Der Vermieter hatte im Eingangsbereich des Hauses Attrappen installiert, um Vandalismus vorzubeugen. Der Mieter sah darin einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht und beantragte eine einstweilige Verfügung, um die Attrappen zu entfernen. Das … Weiterlesen